Ganzsachen: Dokumente ihrer Zeit

Seine Vergangenheit totzuschweigen, ist kein guter Weg für jemanden, der sie verarbeiten will. Man muss sie lebendig bleiben oder werden lassen, um sie zu bewältigen. Das gilt ganz besonders für die Jahre der NS-Diktatur in Deutschland, und zwar sowohl für ihre unrühmlich dunkle Seite als auch für die durchaus faszinierenden technischen Weiterentwicklungen zum Beispiel auf dem Gebiet der Post-Transportmittel. Wer philatelistisch tiefer eindringt in jene Zeit und sie dokumentieren will, sieht sich vor eine Herausforderung gestellt, die ihre Ursachen hat in den kriegsbedingten Gebietsveränderungen mit all ihren postalischen, sozialen und juristischen Folgen, in den geschaffenen Zwangseinrichtungen einschließlich der damit verbundenen Repressalien und Kommunikationsbeschränkungen, in drei parallel nebeneinander existierenden Postdiensten – Dienst-, Feld- und Reichspost – ab 1939 und in den Ausführungsvorschriften für eine Hamburger Straßenbahnpost, eine Kraftkurspost mit Posthilfsstellen, Rohrpost in Berlin, München und Wien, Katapult- und Schleuderflugpost, Luft- und Zeppelinpost sowie Schiffspost weltweit.

Ganzsache-Hindenburg

Die Hindenburg-Ganzsache wurde nach der Annektierung Österreichs
in Wien verwendet und am 7. Mai 1938 mit einer Zusatzfrankatur nach
Luzern gesandt. Bemerkenswert: Der unten abgeschlagene Stempel
15 Wien 101 weist den 7. Mai 1930 als Datum aus.

Territoriale Veränderungen

Nach der Annektierung Österreichs waren in der Zeit vom 4. April bis zum 31. Oktober 1938 (zweite und dritte Gebührenperiode) Mischfrankaturen zwischen deutschen und österreichischen Postwertzeichen zulässig. In der zweiten Gebührenperiode vom 4. April bis 31. Juli 1938 galten sogar gemischte Gebühren, weil zwar die Grundgebühren für Briefe und Postkarten nach dem deutschen Tarif, sämtliche anderen Gebühren und vor allen anderen die Nebengebühren aber noch nach dem österreichischen Tarif berechnet wurden. Dabei sind zwei Tatsachen hervorzuheben, nämlich einerseits dass dadurch in einer Teilregion des Reichspostgebietes, der „Ostmark“, die Postlagergebühr wieder bestand (10 österreichische Groschen), die im „Altreich“ seit 1. Dezember 1923 abgeschafft gewesen war, und andererseits dass im „Anschluss“-Gebiet bei Einschreib- und Expresssendungen zwischen Inland und Ausland unterschieden worden war und in der zweiten Periode immer noch unterschieden wurde. Allerdings konnte nun statt mit österreichischen Wertzeichen auch mit reichsdeutschen in der Umrechnung 3 : 2 frankiert werden. Während für Eilzustellung im Inland 30 Groschen = 20 Reichspfennig (für Einschreiben 40 Groschen = 27 Reichspfennig) zu bezahlen waren, kostete Eilzustellung im Ausland 120 Groschen = 80 Reichspfennig (Auslands-Einschreiben 70 Groschen = 47 Reichspfennig).
Die abgebildete 15-Reichspfennig-Auslandskarte aus Wien-Josefstadt wurde am 7. Mai 1938 aufgeliefert, mit Leitvermerk (Instradierungs-Chiffre) „101“ über den Westbahnhof abgeleitet und am folgenden Abend in Luzern vom Eilboten zugestellt. Die Zustellungsgebühr von 80 Reichspfennig setzt sich zusammen aus 1 Schilling = 67 Reichspfennig plus 1 Groschen = als 1 Reichspfennig in Einzelfrankatur anerkannt plus 12 Reichspfennig. Hätte der Postbeamte beim Frankieren die österreichische Gebühr von 120 Groschen im Hinterkopf gehabt, wäre die 1-Groschen-Marke sogar übrig gewesen, weil die verklebte 12-Reichspfennig-Marke 20 Groschen entsprach …

Den kompletten Artikel von Hanspeter Frech finden Sie in der aktuellen DBZ 15/2014, die Sie derzeit im Bahnhofsbuchhandel bekommen. Ein Abonnement ist natürlich auch eine Lösung…


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Authored by: Udo Angerstein

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